Die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten, mögen sie von Herstellerseite für den
ein- oder mehrmaligen Gebrauch klassifiziert sein, ist eins der großen Streitthemen
zwischen Krankenhaushygienikern und Herstellern. Während es in den meisten anderen
Ländern diesbezüglich keine gesetzlichen Regelungen beziehungsweise Verbote gibt,
hat Deutschland Aufbereitungsrichtlinien erarbeitet; doch beiden Wegen krankt es an
wissenschaftlicher Begleitung.